Info & Preise
Hier finden Sie alle Mietpreise, Einkommensgrenzen und Fördervoraussetzungen — bevor Sie Ihre Wunschwohnung aussuchen.
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Transparente Bedingungen,
faire Mieten
Alle relevanten Informationen zu Mietpreisen, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen für eine Bewerbung auf gefördertem Wohnraum.
Geförderte Wohnungen
Einkommensgrenzen brutto/Jahr gemäß § 13 WFNG NRW (Stand 2025–2027)
Bewerberauswahl
Läuft seit Sept. 2026
Einkommensgruppe A
1. Förderweg
Kaltmiete ab
6,83 €/m²
Mögliches Brutto-Jahreseinkommen
Quelle: WFNG NRW § 13, gültig 2025–2027
Einkommensgruppe B
2. Förderweg
Kaltmiete ab
7,91 €/m²
Mögliches Brutto-Jahreseinkommen
Quelle: WFNG NRW § 13, gültig 2025–2027
Erforderliche Unterlagen für geförderte Wohnungen
Einbauküche in jeder Wohnung
Alle 62 Wohnungen werden bauseits mit einer Einbauküche ausgestattet. Bei den frei finanzierten Wohnungen fällt dafür zusätzlich zur Kaltmiete eine monatliche Küchenmiete an. Für die geförderten Wohnungen informieren wir gesondert.
Küchenmiete (frei finanziert)
65 € / Monat
Marktmietwohnungen
14,00 €/m² Kaltmiete
inkl. MwSt. · zzgl. Betriebskosten und Küchenmiete (65 €/Mon.)
Für frei finanzierte Wohnungen gelten keine gesetzlichen Einkommensgrenzen. Die Vergabe erfolgt nach Abwägung der eingegangenen Bewerbungen.
Bewerbungszeitraum
Hinweise
Ausschließlich zur Miete — kein Verkauf. Einkommensgrenzen gemäß § 14 WFNG NRW, maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültigen Förderbedingungen. Bitte beim zuständigen Wohnungsamt Steinfurt erfragen.
Bewerbungsprozess verstehen
Bevor Sie eine Wohnung aussuchen — erfahren Sie in 2 Minuten, wie der Bewerbungsablauf funktioniert und welche Unterlagen Sie brauchen.
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