Info & Preise
Hier finden Sie alle Mietpreise, Einkommensgrenzen und Fördervoraussetzungen — bevor Sie Ihre Wunschwohnung aussuchen.
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Alle relevanten Informationen zu Mietpreisen, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen für eine Bewerbung auf gefördertem Wohnraum.
Geförderte Wohnungen
Einkommensgrenzen brutto/Jahr gemäß § 13 WFNG NRW (Stand 2025–2027)
Bewerbungsstart
Juni 2026
Einkommensgruppe A
1. Förderweg
Kaltmiete ab
6,83 €/m²
Mögliches Brutto-Jahreseinkommen
Quelle: WFNG NRW § 13, gültig 2025–2027
Einkommensgruppe B
2. Förderweg
Kaltmiete ab
7,91 €/m²
Mögliches Brutto-Jahreseinkommen
Quelle: WFNG NRW § 13, gültig 2025–2027
Erforderliche Unterlagen für geförderte Wohnungen
Marktmietwohnungen
14,00 €/m² Kaltmiete
inkl. MwSt. · zzgl. Betriebskosten
Für frei finanzierte Wohnungen gelten keine gesetzlichen Einkommensgrenzen. Die Vergabe erfolgt nach Abwägung der eingegangenen Bewerbungen.
Bewerbungszeitraum
Hinweise
Ausschließlich zur Miete — kein Verkauf. Einkommensgrenzen gemäß § 14 WFNG NRW, maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültigen Förderbedingungen. Bitte beim zuständigen Wohnungsamt Steinfurt erfragen.
Bewerbungsprozess verstehen
Bevor Sie eine Wohnung aussuchen — erfahren Sie in 2 Minuten, wie der Bewerbungsablauf funktioniert und welche Unterlagen Sie brauchen.
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