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Hier finden Sie alle Mietpreise, Einkommensgrenzen und Fördervoraussetzungen — bevor Sie Ihre Wunschwohnung aussuchen.

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Mietkonditionen

Transparente Bedingungen,
faire Mieten

Alle relevanten Informationen zu Mietpreisen, Einkommensgrenzen und Voraussetzungen für eine Bewerbung auf gefördertem Wohnraum.

AB-Förderung NRW

Geförderte Wohnungen

Einkommensgrenzen brutto/Jahr gemäß § 13 WFNG NRW (Stand 2025–2027)

Bewerbungsstart

Juni 2026

Einkommensgruppe A

1. Förderweg

Kaltmiete ab

6,83 €/m²

Mögliches Brutto-Jahreseinkommen

Alleinstehend38.000 € / Jahr
2 Personen51.700 € / Jahr
3 Personen (davon 1 Kind)57.000 € / Jahr
4 Personen (davon 2 Kinder)68.600 € / Jahr
Alleinerziehend 2P (1 Kind)53.100 € / Jahr
Alleinerziehend 3P (2 Kinder)58.400 € / Jahr

Quelle: WFNG NRW § 13, gültig 2025–2027

Einkommensgruppe B

2. Förderweg

Kaltmiete ab

7,91 €/m²

Mögliches Brutto-Jahreseinkommen

Alleinstehend52.700 € / Jahr
2 Personen69.400 € / Jahr
3 Personen (davon 1 Kind)79.400 € / Jahr
4 Personen (davon 2 Kinder)95.500 € / Jahr
Alleinerziehend 2P (1 Kind)71.300 € / Jahr
Alleinerziehend 3P (2 Kinder)81.200 € / Jahr

Quelle: WFNG NRW § 13, gültig 2025–2027

Erforderliche Unterlagen für geförderte Wohnungen

Gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) NRW
Aktuelle Einkommensnachweise (letzten 3 Monate)
Personalausweis oder Reisepass
Selbstauskunft
Schufa-Auskunft (nicht älter als 3 Monate)
Angabe der Haushaltsgröße
Frei finanziert

Marktmietwohnungen

14,00 €/m² Kaltmiete

inkl. MwSt. · zzgl. Betriebskosten

2-Zimmer64 – 65 m²ca. 896 – 910 €/Mo.
3-Zimmer84 m²ca. 1.176 €/Mo.

Für frei finanzierte Wohnungen gelten keine gesetzlichen Einkommensgrenzen. Die Vergabe erfolgt nach Abwägung der eingegangenen Bewerbungen.

Keine Einkommensgrenzen
Kein Wohnberechtigungsschein erforderlich
Individuelle Konditionen
Besichtigungen nach Vereinbarung

Bewerbungszeitraum

Baustart
März 2026
Bewerbungsstart Mieter
Juni 2026
Erstbezug
Frühjahr – Herbst 2027
Vollbezug
Herbst 2027

Hinweise

Ausschließlich zur Miete — kein Verkauf. Einkommensgrenzen gemäß § 14 WFNG NRW, maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültigen Förderbedingungen. Bitte beim zuständigen Wohnungsamt Steinfurt erfragen.

Nächster Schritt

Bewerbungsprozess verstehen

Bevor Sie eine Wohnung aussuchen — erfahren Sie in 2 Minuten, wie der Bewerbungsablauf funktioniert und welche Unterlagen Sie brauchen.

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